Nur als kurios kann man die Dienstbereitschaft der ARGE HEINSBERG betrachten. Eine tägliche Erreichbarkeit der Leistungsabteilung ist in Erkelenz nicht möglich.
Stattdessen wird nur dienstags und donnerstags der freie Zugang von 8 Uhr bis 12 Uhr ermöglicht.
Antwort von TEAMLEITER Herrn Heinrichs: „Das ist hier so üblich. Wir machen das schon seit fünf Jahren so. Bisher hat sich darüber noch nie jemand beschwert.“
Die |BWG| Bürgerwehr für Grundrechte hat sich bereits nicht nur beschwert, sondern inzwischen Klage beim Sozialgericht Aachen und beim Verwaltungsgericht Aachen eingereicht.
Frau Hildegard Wester Fallmanagerin für Langzeitarbeitslose, erklärte am Freitag, den 13. November 2009 in der ARGE Mönchengladbach in Rheydt: „Ich habe keine Lust, die Leistungsakte eines Antragstellers zu bearbeiten.“
Auf den Hinweis, daß damit ein Antrag auf Einstweilige Anordnung beim Sozialgericht in Düsseldorf zwingend erforderlich sei, fragt sie nach: „Sozialgericht? Was ist das denn?“
Auf die Frage, ob sie das Sozialgesetzbuch kenne, antwortet die frühere SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der jüdisch inspirierten Theo-Hespers-Stiftung: „Ich habe keine Zeit, Gesetzbücher zu lesen.“
Unter einer Einstweiligen Anordnung konnte sie sich auch „nichts vorstellen“.
Jetzt hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden, daß dem „Kunden“ die Leistungen in vollem Umfange rückwirkend zu gewähren sind.
Die Bürgerwehr für Grundrechte | BWG | setzt sich dafür ein, daß auch in Odenkirchen (Rheydt) verbilligte Lebensmittel an ALG I- und ALG II-Bezieher ausgehändigt werden.
Die Bürgerwehr für Grundrechte | BWG | hilft ehrenamtlich Menschen, die Leistungen bei der ARGE – Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung beantragt haben zur Gewährung der rechtlich vorgesehenen Leistungen. Immer wieder kommt es zu Notsituationen, da von der ARGE nicht umfassend die Hilfe durch korrekte rechtliche Beratung angeboten und gewährt wird.
Handy 0176 35304849 oder im Festnetz unter Telefon 02166 900801 Helfried Sanow
Handy 0157 7940 0365 oder im Festnetz unter Telefon 02166 124258 Niklaus v. Flüe Rimpler
erreichbar, um Termine zu besprechen. Eine angemessene Spende nach Selbsteinschätzung zur Finanzierung unserer privat getragenen Aufwendungen ist jedoch obligatorisch. Als Richtwert für jeden Fall schlagen wir 10 Euro vor. Dieses Geld setzen wir für Flugblätter, Plakate, Fahrtkosten zu den ARGEn und zum Sozialgericht Düsseldorf, Erstellen von Dokumenten usw. ein. Über die Mittelverwendung entscheiden die geschäftsführenden Gesellschafter der Bürgerwehr für Grundrechte | BWG | gemäß Beschluß der Gesellschafterversammlung.
Dann kommen wir entweder mit zum Beratungsgespräch oder helfen bei der Auswahl eines Rechtsanwalts. Mit dem Leistungsbescheid der ARGE ist ein Rechtsanwalt kostenfrei; nur bei einer Beratungshilfe wird per Beratungshilfeschein (bekommt man beim örtlichen Amtsgericht) eine Gebühr von 10 EUR durch den Anwalt erhoben.
Außerdem sollte man selbständig in wichtigen und eilbedürftigen Angelegenheiten beim zuständigen Sozialgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung stellen – entweder persönlich im Gericht, oder per Fax oder per Brief.
Wir treffen uns regelmäßig einmal im Monat oder auch schon mal spontan und führen Aktionen (Demos) durch.
Die Zentraldemo findet jeden Montag ab 14 Uhr 30 statt (Winterzeitregelung). Treffpunkt ist der Brunnen auf dem Marktplatz am Rathaus (Standesamt) bzw. bei Gregorys Café und Karstadt.